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Artgerechte Haltung von Männern

Bundesgesetzblatt für Deutschland
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1

III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern

Aufgrund des § 32 a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.

Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBL Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:

§ 1
Abs. 1

Er sollte nützlich sein (d. h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett...)

Abs. 2
Er soll herzeigbar sein (d. h., sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)

Abs. 3
Herzeigbare Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.

§ 2
Er ist reich.

§ 3
Abs. 1 Anschaffung:

Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

Abs. 2 Ernährung:
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

Abs. 3 Unterbringung:
Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.

Abs. 4 Pflege:
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

Abs. 5 Ausbildung:
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol’s" erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Männern erlernbar.

Abs. 6 Fortpflanzung:
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

 

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